Fr. 25. Juni 2021
Wir wurden gebeten folgende Informationen weiterzugeben: Die Bildungsdirektion Steiermark darf Ihnen das beigefügte Schreiben der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde übermitteln und Sie ersuchen, die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen an Ihrem Standort verlässlich über den Inhalt zu informieren bzw. ihnen das Schreiben auszuhändigen. Besonders hingewiesen wird darauf, dass Registrierungen für die COVID-19-Impfung für Jugendliche ab sofort auf https://www.impfen.steiermark.at/ vorgenommen werden können. Nach abgeschlossener Registrierung wird vom Gesundheitsressort mittels E-Mail oder SMS zunächst die Bestätigung der Voranmeldung übermittelt und je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes zeitgerecht über den zugewiesenen Impftermin, Impfort und sonstige Erfordernisse informiert.

Als Schulleiter schließe ich mich der Empfehlung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde an, Kinder und Jugendliche gegen COVID19 impfen zu lassen!

Mag. Reinhard Pöllabauer
Direktor


Mo. 21. Juni 2021

Jede Schülerin/jeder Schüler erhält für die Sommerferien 5 Antigen-Selbsttests

Unter dem Motto „Sicher durch den Sommer“ stellt das BMBWF jeder Schülerin/jedem Schüler 5 Corona-Selbsttests zur Verwendung in den Sommerferien zur Verfügung. Zusätzlich zu diesen Selbsttests erhält jede Schülerin/jeder Schüler als nette Aufmerksamkeit ein Lesezeichen, das in seiner Gestaltung auch an die Selbsttests erinnert. Wir bitten Sie, jeder Schülerin/jedem Schüler in der letzten Schulwoche 5 Antigen-Tests und ein Lesezeichen zur Verwendung in den Ferien zu übergeben. (Bitte erlauben Sie eine Klarstellung: Maturant/innen und verkürzte Jahrgänge erhalten keine Selbsttests für die Sommerferien.)

Brief von Bildungsminister Heinz Faßmann an Eltern/Erziehungsberechtigte/Schüler/innen zu den Selbsttests/Corona-Impfungen

Bildungsminister Heinz Faßmann appelliert in einem persönlichen Brief an die Eltern/Erziehungsberechtigten und älteren Schüler/innen, die vom BMBWF zur Verfügung gestellten Selbsttests im Sommer durchzuführen und empfiehlt auch, die Impfangebote in den einzelnen Bundesländern in den Sommermonaten wahrzunehmen. Wir dürfen Sie bitten, diesen Brief wie gewohnt an Eltern/Erziehungsberechtigte/ältere Schüler/innen weiterzuleiten.

 


Mo. 14.Juni 2021

Ab Dienstag, 15. Juni treten folgende Lockerungen im Schulbereich in Kraft:

  • Die Maskenpflicht im Unterricht für die Sekundarstufe fällt. Das bedeutet, dass in den Unterrichtsräumen während des Unterrichts weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden müssen. Das gilt für Pädagog/inn/en als auch für Schüler/innen. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude ist ein MNS zu tragen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, einen MNS tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Pädagog/inn/en können dies aber auch für bestimmte Situationen anordnen. Beim Betreten des Schulgebäudes und auf den Gängen besteht weiterhin Maskenpflicht!
  • Schulische Kooperationen sind erlaubt. Das heißt: schulfremde Personen können – unter Wahrung der eben dargestellten Regel – das Schulgebäude betreten und den vorgesehenen Beitrag zum Unterrichtsgeschehen leisten (Beratung, Information, Unterrichtsergänzung etc.).
  • Singen, musizieren mit Blasinstrumenten sowie Sport und Bewegung sind ohne Maske auch in geschlossenen Räumen wieder möglich, wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden können und eine regelmäßige Durchlüftung möglich ist. In diesem Bereich erfolgt eine Angleichung an die allgemeinen Regeln.

Alle anderen Corona-Maßnahmen bleiben aufrecht (Testungen, mehrtägige Schulveranstaltungen etc). Alle Infos finden Sie unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb.


Mi. 12.Mai 2021

Ab 17. Mai gilt die Schule im Rahmen der aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums als „befugte Stelle“ . Das bedeutet, dass ein Nachweis über ein negatives Testergebnis als „Eintrittsberechtigung“ an jenen Orten gilt, die laut Gesundheitsministerium ausschließlich mit der Vorlage dieses gültigen Nachweises betreten werden dürfen. Schüler/innen erhalten daher im Laufe der nächsten Woche einen „Corona-Testpass“, der als solcher Nachweis gilt!

Nach jeder „erfolgreichen Negativtestung“ erhält jede Schülerin/jeder Schüler jeweils einen Sticker. Nachdem pro Woche dreimal getestet wird, werden pro Woche drei Sticker eingeklebt. Der Nachweis gilt für jeweils 48 Stunden.

Der „Corona-Testpass“ von Schülerinnen und Schülern gilt überall dort, wo Kinder und Jugendliche über 10 Jahren verpflichtend einen Testnachweis vorlegen müssen. Kindern im Alter unter zehn Jahren dient der „Testpass“ als freiwillige Testdokumentation, und diese kann – muss aber nicht als Nachweis der regelmäßigen Testung vorgelegt werden.  Zum Nachweis des Alters der Schülerin/des Schülers empfiehlt es sich, das sie/er einen Schülerausweis, einen Freifahrtschein oder ähnliches beim Restaurantbesuch dabei hat.

Weitere Infos finden Sie unter www.bmbwf.gv.at/coronatestpass bzw. im Elternbrief vom 12. Mai 2021

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes und erholsames Wochenende und freue mich, dass ab kommenden Montag wieder ALLE unsere Schülerinnen und Schüler an der Schule sind!

Mag. Reinhard Pöllabauer, Direktor


Di. 11. Mai 2021

Schulbetrieb ab 17. Mai: Ergänzungen und Erläuterungen zum Erlass des BMBWF

Das Wichtigste vorweg:

Der Schichtbetrieb in der Sekundarstufe wird beendet. Damit befinden sich ab 17. Mai wieder alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht.

Die erste Stunde am 17. Mai wird als KV-Stunde abgehalten. Treffpunkt ist für alle Klassen in ihren Stammräumen!

Die übrigen Sicherheitsvorkehrungen bleiben bestehen:

  • Es herrscht wie gehabt Maskenpflicht.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein negativer Antigen-Test.
  • Mehrtägige Schulveranstaltungen sind nicht möglich

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Erlass:  

1.2 Verpflichtende Testungen: Schüler/innen testen sich vor Beginn des Präsenzunterrichts so oft, dass zwischen den Tests maximal ein Kalendertag liegt. Die Testungen finden also normalerweise montags, mittwochs und freitags jeweils in der ersten Schulstunde statt. Achtung bei Schüler/innen, die an den Vortagen gefehlt haben – sie müssen am ersten Tag in der Schule (also u. U. auch dienstags oder donnerstags getestet werden). War ein Schüler/eine Schülerin bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist oder einen Antikörpertest, der nicht älter als drei Monate ist vorlegen, dann ist der Test nicht durchzuführen.

1.4 Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen können unter Einhaltung entsprechender Präventions- und Hygienemaßnahmen außerhalb der Schule (im Freien) stattfinden.

Zwischen Lehrpersonen und den Erziehungsberechtigten können Sprechstunden sowohl in Präsenz als auch „virtuell“ als Videokonferenz oder unter Anwendung elektronischer Kommunikation abgehalten werden, wobei die „virtuelle“ Form empfohlen wird. Bei Besprechungen vor Ort ist für die Einhaltung der Hygienevorschriften zu sorgen (Masken- und Testpflicht, Abstand).

2.2 Bewegung und Sport findet nach Möglichkeit im Freien statt. Der Unterricht erfolgt in Sportbekleidung, außer das Umziehen kann nicht unter Einhaltung der Präventions- und Hygienemaßnahmen erfolgen. Kontaktsportarten (Ballsport, Teamsportarten usw.) und Sportarten, bei denen es im Zuge der Ausübung zu Kontakt kommt (z.B. beim Helfen und Sichern), sind dann zulässig, wenn der 2-m-Abstand nur kurzfristig unterschritten wird.

2.7 Unverbindliche Übungen und Freigegenstände können stattfinden.

2.8 Mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen mit Übernachtung sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 untersagt.

2.11 Eine Übersicht über alle (psychosozialen) Unterstützungsmöglichkeiten findet man auf der Homepage.

3.3  Aufsteigen in die nächste Schulstufe:

Schülerinnen und Schüler mit einem „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis dürfen ohne Konferenzbeschluss dann in das nächste Schuljahr aufsteigen, wenn der betreffende Unterrichtsgegenstand im vergangenen Schuljahr nicht bereits negativ beurteilt wurde. Die Schüler/innen haben das Recht, zur Wiederholungsprüfung anzutreten.

Bei mehr als einem „Nicht genügend“ haben wir in der Konferenz am 3. Mai einstimmig beschlossen, dass kein Aufsteigen möglich ist.

Unabhängig von der Entscheidung der Klassenkonferenz dürfen höchstens zwei Wiederholungsprüfungen abgelegt werden. Reduziert sich nach den Wiederholungsprüfungen die Zahl der „Nicht genügend“ auf ein „Nicht genügend“, so gilt, wenn der Gegenstand im Vorjahr positiv beurteilt war, „automatisches Aufsteigen“ mit einem „Nicht genügend“.

Diese Aufstiegsregelungen gelten nicht beim Wechsel in eine andere Schulart.

„Ein Aufsteigen mit einem Nicht genügend“ in einem „auslaufenden“ Gegenstand (z. B. GZ in der 4. Klasse oder INF in der 5. Klasse) ist nicht möglich.


Mo. 26.April 2021:

Wiederum sind einige Neuerungen für den Schulbetrieb ab 26. 4. eingetroffen:

– Lockerung des Verbotes von Unterrichtsangeboten schulfremder Personen. Der neue § 26 Abs. 1 lautet: „Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder Personen sowie die Kooperation
mit solchen Personen oder Einrichtungen zu diesem Zweck dürfen nur im Freien wahrgenommen werden.“ Dies gilt insbesondere für nun wieder mögliche Kooperationen im Sportunterricht.

– Abweichungen vom Schichtbetrieb dürften wir theoretisch in der 8. Schulstufe sowie bei Klassen mit weniger als 18 Schüler/innen durchführen.
Da wir aber die Einhaltung der Hygieneregeln (Mindestabstände) nicht garantieren können, werden wir den Schichtbetrieb in gewohnter Weise weiterführen!
Damit soll auch eine gewisse Kontinuität sowie eine Gleichbehandlung aller Klassen in diesen sich ständig ändernden Zeiten gewährt werden.

– Sollte es nicht möglich sein, einzelne Schülerinnen und Schüler sicher zu beurteilen, sind Feststellungs- bzw. Nachtragsprüfungen durchzuführen. Ein Erlass des Ministeriums soll zeitnah ausgesandt werden, in dem die Vorgehensweise übersichtlich dargestellt werden wird.

– Ab 17. Mai soll der Präsenzunterricht im Vollbetrieb wieder aufgenommen werden.

Weitere Infos siehe Pressekonferenz BM Fassmann 24.04.2021


Do. 22.April 2021:

Grundlage und Ausgangspunkt für diese Informationen ist der Erlass des BMBWF GZ 2021-0.251.001 (siehe Downloadbereich).
Auf einige Punkte möchte ich besonders hinweisen.
Die Gliederung entspricht der Gliederung in diesem Erlass:

1. Hygiene und Schulorganisation:
1.1 – 1.2 Keine Änderungen bei Schichtbetrieb, Maskenpflicht, Abstand, Testen, Lüften.
1.3 Konferenzen finden nur online statt. Die Notenkonferenz wird auf den Montag, 5. Juli 2021 verschoben.
1.4 Keine Kooperation mit außerschulischen Personen und Einrichtungen möglich.

2. Unterricht:
2.2 Eltern dürfen weiterhin nicht zur Sprechstunde in die Schule kommen. Videokonferenzen sind möglich.
2.3 In einzelnen Regionen kann ortsungebundener Unterricht angeordnet werden.
2.4 – 2.7 Hinweise zu: Betreuung Unterstufe, Bewegung und Sport, Musik, Werken
2.10 Unverbindliche Übungen können wieder in Präsenz (Schichtbetrieb) stattfinden!
2.11 Mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen mit Übernachtung sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 untersagt.
Bei der Planung von Schulveranstaltungen für das nächste Schuljahr sind die Stornobedingungen zu beachten. Der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds steht im Schuljahr 2021/22 nicht mehr zur Verfügung!
Eintägige Schulveranstaltungen im Schichtbetrieb können unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln erfolgen.
2.14 Es gibt eine Reihe von psychosozialen Unterstützungsmöglichkeiten in und außerhalb der Schule. Siehe Unterseite Unterstützungsmöglichkeiten

3. Leistungsfeststellungen:
3.1 Am wichtigsten erscheint mir eine gute Kommunikation mit Eltern und Lehrpersonen. Nehmen Sie also bitte die Kontakt mit der Lehrperson auf, wenn Sie Fragen haben und warten Sie nicht bis zum letzten Moment!
Mahnungen (Frühwarnungen) werden ab 3. Mai mit RSb-Brief verschickt. Auch danach sind noch einzelen Frühwarnungen möglich. Bitte nehmen Sie als Eltern die Möglichkeit des beratenden Gesprächs wahr, in dem die Leistungsdefizite und vor allem die Möglichkeiten, das Nicht genügend noch zu vermeiden (Fördermöglichkeiten), besprochen werden.
Kurze schriftliche Stundenwiederholungen sind möglich.
§5-Prüfungen
können auf Antrag des Schülers/der Schülerin sowie auf Anordnung der Lehrperson gemacht werden.
In manchen Fällen kann es auch dazu kommen, dass man einen Schüler/eine Schülerin nicht beurteilen kann, weil nicht genügend Leistungen vorliegen. Dann ist zu entscheiden, ob man die fehlenden Leistungen „stundet“ (also eine Feststellungsprüfung im laufenden Schuljahr oder eine Nachtragsprüfung im Herbst) oder überhaupt „nicht beurteilt“ (dann gibt es die Möglichkeit zu diesen Prüfungen NICHT!).

3.3 Reifeprüfung: Die drei verpflichtenden Klausurfächer sind Deutsch, Mathematik und eine lebende Fremdsprache oder Latein. Die vierte Klausur sowie die mündlichen Prüfungen sind optional. Diese Regelungen gelten auch für die Nebentermine!

3.4 Aufsteigen: Schüler/innen mit einem Nicht genügend steigen automatisch in die nächste Klasse auf, sofern der betroffene Gegenstand im Vorjahr nicht bereits negativ beurteilt wurde.
Bei mehr als einem Nicht genügend entscheidet die Klassenkonferenz. Ich gehe davon aus, dass wir heuer die Regelung vom Vorjahr wieder anwenden: Bei zwei oder mehr Nicht genügend gibt es keine Aufstiegsklausel! Die Schüler/innen dürfen, unabhängig von der Anzahl der Nicht genügend, zu maximal zwei Wiederholungsprüfungen antreten.

5. Unterstützungsangebote:

5.1 Förderunterricht: Möglichkeit für zusätzliche Stunden in Kleingruppen!
5.2 Materialien zur Vorbereitung auf die Matura im Internet
5.3 Initiative „Gönn dir“: Niederschwelliges Angebot für Jugendliche, sich über verschiedene Themen auszutauschen: https://4gamechangers.io/de/a/goenn-dir/
5.4 Sommerschule: Anmeldungen bis 20. Mai 2021 über den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.

Ich hoffe, Ihnen damit einen Überblick gegeben zu haben. Für Rückfragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung!

Mag. Reinhard Pöllabauer
Direktor


Fr. 12.Feburar 2021:

Bitte beachten Sie die Informationen im Elternbrief Nr. 7:
– Wir starten am 17. März eine Elternumfrage (Teilnahme bis 24.3. möglich) und ersuchen um Ihre Teilnahme!
– Eine übersichtliche Darstellung der Unterstützungsangebote an unserer Schule finden Sie auf unserer Homepage unter Unterstützungsangebote.
– Das Gymnasium Hartberg wird voraussichtlich als Standort für eine „Sommerschule“ zur Verfügung stehen. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin (Deutsch, Mathematik). Infos finden Sie unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/sommerschule.html sowie im Downloadbereich.


Di. 09. Februar 2021:

Ergänzende Informationen zum Schulstart am Montag, 15. Februar:

Die Gruppe A beginnt am Montag, 15. Februar mit dem Präsenzunterricht. Einteilung laut Liste vom KV. Treffpunkt ist in der Stammklasse mit dem KV. Dort finden die Antigen-Selbsttest statt. Die Gruppe B startet am Mittwoch mit dem selben Ablauf (Stammklasse, Selbsttest). Begründete Änderungen zwischen den Gruppen können in der ersten Schulwoche noch durchgeführt werden.

Jene Schüler/innen, die in den letzten sechs Monaten nachweislich(ärztliche Bestätigung oder Antikörpertest) an COVID-19 erkrankt sind, müssen keinen Selbsttest machen.

Die Professoren/innen sind aufgefordert, zwei Mal pro Unterrichtsstunde eine kurze „Maskenpause“ bei geöffnetem Fenster zu machen.


Fr. 05. Februar 2021:

Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!

Das erste Semester eines außergewöhnlichen Schuljahres geht heute (eine Woche früher als geplant) zu Ende. Es hat Ihnen als Eltern und Ihren Kindern, aber auch uns als Pädagoginnen und Pädagogen, enorm viel abverlangt. Ich möchte mich bei allen herzlich für den Einsatz bedanken, denn nur gemeinsam kann man solch schwierige Zeiten gut meistern!

Ab 15. Februar 2021 starten wir im Schichtbetrieb in das zweite Semester, das mit Sicherheit nicht viel weniger herausfordernd sein wird. Die wichtigsten Eckpunkte dazu sind:

  • Jede Klasse wird in zwei gleich große Gruppen eingeteilt, die abwechselnd montags und dienstags, oder mittwochs und donnerstags Präsenzunterricht haben. Die jeweils andere Gruppe erhält Arbeitsaufträge für zuhause. Die Einteilung wird von den Klassenvorständen an die Erziehungsberechtigten weitergegeben. Geschwister wurden bei der Einteilung schon weitgehend berücksichtigt. Begründete Änderungswünsche bitte bis 18. Februar mit dem Klassenvorstand absprechen.
  • Freitags sind alle Schülerinnen und Schüler im Distance-Learning (ausgenommen kleinere Gruppen in der Oberstufe – sie können auch zum Präsenzunterricht an die Schule kommen).
  • Die Schulen sind für Betreuung offen. Das Angebot der Betreuung soll von den Erziehungsberechtigten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Betreuung aus beruflichen oder familiären Gründen nicht sichergestellt ist.
  • Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. Sie werden jeden Montag und Mittwoch in der ersten Stunde an der Schule durchgeführt (Treffpunkt in der jeweiligen Stammklasse mit dem KV). Die Teilnahme an diesem Test ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. an der Betreuung! Wenn Sie als Erziehungsberechtigte/r Ihr Kind (in der Unterstufe) nicht testen lassen wollen, dann hat es keinen Sinn, es am ersten Schultag in die Schule zu schicken. Bitte informieren Sie in diesem Fall den Klassenvorstand. Dasselbe gilt für Schüler/innen der Oberstufe (sie sind in diesem Bereich eigenberechtigt). Die Verweigerer des Tests haben keinen Anspruch auf eigenes Distance-Learning.
  • Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen MNS zu tragen (auch dann, ein ein negativer Corona-Test vorliegt). Für Oberstufenschüler/innen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Ausgenommen sind nur Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen können, sie sind aber dennoch verpflichtet, den anterio-nasalen Selbsttest zu machen, um am Präsenzunterricht teilzunehmen.
  • Sportunterricht findet im Freien statt. Das Umziehen der Sportbekleidung ist bei Einhaltung eines 2m-Abstands möglich.
  • Es finden keine Schulveranstaltungen statt.
  • Leistungsfeststellungen (Schularbeiten, Tests) können im Präsenzunterricht stattfinden.
  • Schüler/innen, die psychosoziale Unterstützung benötigen, können schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserer Schulpsychologin auf: theresa.cramer@bildung-stmk.gv.at.
  • Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich bis Ostern.

Alle Details zum Schulbetrieb im 2. Semester findet man unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb .

Hoffen wir auf eine baldige Besserung der Corona-Lage.
Gemeinsam werden wir es schaffen!

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Reinhard Pöllabauer
Direktor